Rechtsanwältin Christina Hellenkamp-Kruse

Rechtsanwältin Christina Hellenkamp-Kruse

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Erb- und Familienrecht sowie dem Sozialrecht.

  • geboren 1972
  • Erstzulassung als Rechtsanwalt am Amtsgericht Gotha und am Landgericht Erfurt im Jahre 1999
  • 2004 Zulassung beim Thüringer Oberlandesgericht
Rechtsgebiete: