Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist erstreckt sich auf die Gesellschaftsformen

  • GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • PartG Partnerschaft
  • OHG offene Handelsgesellschaft
  • Partenreederei
  • EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
  • KG Kommanditgesellschaft
  • Stille Gesellschaft

Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um Personengesellschaften.

Davon zu unterscheiden sind die Kapitalgesellschaften. Hierbei handelt es sich um juristische Personen folgender Gesellschaftsformen:

  • GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • AG Aktiengesellschaft
  • KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • SE Europäische Aktiengesellschaft
  • eG eingetragene Genossenschaft

Darüber hinaus existieren Mischformen, die aus Kaptial- und Personengesellschaften zusammengesetzt sind.

  • GmbH & Co.
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH & Co. KGaA
  • GmbH & Co. OHG

Nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass in der EU gegründete Gesellschaften aufgrund der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit in anderen EU-Mitgliedstaaten erlaubt werden müssen, wenn diese Gesellschaften ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in ein anderes EU-Land verlegen.

 

Ihr Ansprechpartner:


Christina Hellenkamp-Kruse

Christina Hellenkamp-Kruse
Rechtsanwältin