Strafrecht & Strafverteidigung

„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert, Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind, Zweifel zu säen, wo sie keiner mehr hat, und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“ Gerhard Strate, Anwalt

Das Strafrecht stellt sich in Deutschland als eines der schwerwiegensten Mittel dar, mit welchem der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen vermag. Das Verständnis muss also dahin gehen die dem Verteidiger im strafrechtlichen Verfahren obliegenden Rechte als Begrenzung der staatlichen Macht zu begreifen und das Straf- und Strafprozessrecht nicht als Legitimation des Staates in den Eingriff der Rechte zu verstehen.

Betroffene eines Strafverfahrens sind dabei häufig empfindlichen Eingriffen in ihre Grund- und Freiheitsrechte ausgesetzt. Unsere Arbeit bestimmt sich dabei nach der Überzeugung, dass die Freiheitsrechte des Grundgesetzes gegen ihre Einengung zugunsten des allgemeinen Sicherheitsbedürfnisses und die damit einhergehenden Verteidigungsrechte des Einzelnen im Strafverfahren stets an den Rechten gemessen werden müssen.

Wir verteidigen Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Strafrechts in jedem Verfahrensstadium, vor jedem Gericht durch alle Instanzen auf nahezu allen Gebieten im Bereich des Strafrechts und stehen Ihnen hierbei engagiert und kompetent im Rahmen einer fundierten Beratung und Vertretung zur Seite. Das Spektrum reicht dabei von den alltäglichen bis hin zu den weniger alltäglichen Fällen des Betäubungsmittelstrafrechts über die Bereiche des Vermögens-, Jugend und Verkehrsstrafrecht bis hin zu Haftsachen und dem Kapitalstrafrecht.

„Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung, sondern Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.“ Hinrich de Vries, Vors. Richter am Landgericht Bonn

Dabei erstreckt sich der anwaltliche Beistand im Strafverfahren nicht ausschließlich auf die Beistandschaft im Strafverfahren selbst. Wir verfügen zudem über Erfahrungen bei der Vertretung von Geschädigten von Straftaten, auch nach schweren Übergriffen auf Leib und Leben. Hierbei steht die Vertretung des Geschädigten im Strafverfahren als Nebenkläger/in im Mittelpunkt. Desweiteren beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Opferentschädigungsansprüchen im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren.

 

Ihr Ansprechpartner:


Holger Kruse

Holger Kruse
Rechtsanwalt