Verkehrsrecht

Verkehrsrecht ist Straßenrecht im weiteren Sinne. Im Verkehrsrecht gibt es folgende Teilbereiche:

  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z.B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  2. Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  3. Recht der Fahrerlaubnis

Im Verkehrshaftungsrecht im Rahmen der Haftung bei einem Verkehrsunfall kommt der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen eine wesentliche Bedeutung zu. Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder Sache erlitten hat, ohne dass dem Anderen ein Vorteil daraus erwachsen müsste.

 

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Holger Kruse

Holger Kruse
Rechtsanwalt