Sozialrecht

Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaates. Das Sozialrecht umfasst zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und vereint in sich verschiedene Gesetzesmaterien. Herkömmlich wird in die Bereichte Sozialversicherung, Sozialversorgung (Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung) und Sozialhilfe (Sozialfürsorge) unterschieden. Nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes werden die Bereiche Sozialversicherung, Fürsorge und Kriegsopferversorgung unterschieden.

Die neuere Einteilung unterscheidet zwischen sozialer Vorsorge (Sozialversicherung, berufsständische Versorgung), sozialer Entschädigung, soziale Förderung (z. B. Ausbildungsförderung, Jugendhilfe, Familienlastenausgleich) und sozialer Hilfe (Sozialhilfe und verwandte Leistungssysteme). Heute wird zwischen Sozialrecht im engeren Sinn und im weiteren Sinn unterschieden. Zum ersteren gehört das Recht des Sozialgesetzbuches, zu letzteren der Lastenausgleich, die Wiedergutmachung sowie die regionalen berufsständischen Sondervorsorgesysteme.

 

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Christina Hellenkamp-Kruse

Christina Hellenkamp-Kruse
Rechtsanwältin